Die Heizung tauschen Kosten liegen 2026 je nach System meist zwischen 4.500 und 40.000 Euro. Eine neue Gastherme im 1:1-Austausch ist am günstigsten, eine Wärmepumpe am teuersten – dafür aber hoch gefördert. Wer seine Heizung tauschen lassen will, sollte zuerst die Systeme und die Förderung vergleichen, denn das entscheidet über die tatsächlichen Kosten.
Die Heizung tauschen Kosten hängen vor allem vom neuen Heizsystem, dem Gebäude und der Förderung ab. Wir zeigen Ihnen alle Systeme im Vergleich.
So finden Sie die passende Lösung für Ihr Haus. Die Preise entsprechen dem, was 2026 bundesweit üblich ist.
| Heizsystem | Kosten (inkl. Einbau) | Förderung |
|---|---|---|
| Gastherme (1:1-Austausch) | 4.500 – 9.000 € | keine |
| Gasheizung (Brennwert komplett) | 9.000 – 15.500 € | keine |
| Ölheizung | 12.000 – 16.000 € | keine |
| Pelletheizung | 19.600 – 35.000 € | bis 70 % |
| Wärmepumpe | 25.000 – 40.000 € | bis 70 % |
Den größten Unterschied bei den Heizung tauschen Kosten macht das neue System. Eine Gastherme im direkten Austausch ist am günstigsten, eine Wärmepumpe in der Anschaffung am teuersten. Aber Achtung: Gas- und Ölheizungen bekommen keine Förderung mehr, während Wärmepumpe und Pellet stark bezuschusst werden – dadurch kann die Wärmepumpe nach Förderung ähnlich viel kosten wie eine Gasheizung. Auch das Gebäude zählt: In einem Altbau mit alten Heizkörpern kann zusätzlicher Aufwand nötig werden.
| Posten | Kosten (ca.) |
| Demontage alte Heizung | ca. 1.000 € |
| Schornsteinanpassung | 500 – 2.000 € |
| Hydraulischer Abgleich | 300 – 1.000 € |
| Warmwasserspeicher (falls nötig) | 1.000 – 3.000 € |
| Anpassung Heizkörper (Altbau) | variabel |
Beim Heizung tauschen hat sich die Gesetzeslage 2026 grundlegend geändert. Das frühere Heizungsgesetz mit der Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wird durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt. Die starre 65-Prozent-Pflicht und die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung entfallen. Das bedeutet: Hausbesitzer haben grundsätzlich wieder freie Wahl beim Heizsystem – auch eine reine Gas- oder Ölheizung ist erlaubt. An ihre Stelle tritt eine gestufte Beimischungspflicht für klimafreundliche Brennstoffe (die sogenannte Bio-Treppe), die ab 2029 schrittweise greift. Bestehende Heizungen genießen ohnehin Bestandsschutz. Weil das Gesetz gerade erst in Kraft tritt und noch Details offen sind, sollten Sie vor dem Tausch die aktuelle Lage prüfen.
Ein ehrlicher Hinweis: Rein von den Anschaffungskosten sieht Gas günstig aus. Über 15 bis 20 Jahre gerechnet steigen aber die Gas- und Ölkosten durch den CO₂-Preis, während geförderte Wärmepumpen im Betrieb günstiger sind. Wer langfristig plant, sollte beide Varianten durchrechnen lassen.
Für klimafreundliche Heizungen (Wärmepumpe, Pellet, Solarthermie u. a.) gibt es Förderung über die KfW (Programm 458) – bislang bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten (förderfähig bis 30.000 Euro, also maximal rund 21.000 Euro Zuschuss). WICHTIG: Für reine Gas- und Ölheizungen gibt es KEINE Förderung, nur einen Steuerbonus von maximal 2.000 Euro. Zusätzlich wird die Heizungsförderung 2026 reformiert – die förderfähigen Kosten und Boni werden schrittweise gekürzt. Prüfen Sie die aktuellen Sätze und Bedingungen daher unbedingt direkt bei der KfW (kfw.de) oder beim BAFA (bafa.de), bevor Sie planen. In jedem Fall gilt: Den Förderantrag immer vor der Auftragsvergabe stellen, sonst entfällt der Anspruch.
Behalten Sie im Hinterkopf: Was Sie zahlen, hängt von vielen Faktoren ab – Ort, Material, Aufwand. Unsere Zahlen sind ein verlässlicher Rahmen, mehr aber auch nicht.
Hinweis: Alle genannten Preise sind durchschnittliche Orientierungswerte (Stand 2026) und können je nach Region, Ausstattung, Anbieter und Aufwand abweichen. Es handelt sich nicht um garantierte Festpreise. Für ein verbindliches Angebot wenden Sie sich an einen Fachbetrieb.
Je nach System 4.500 bis 40.000 Euro. Eine Gastherme im 1:1-Austausch ist am günstigsten, eine Wärmepumpe am teuersten – dafür aber bis zu 70 % gefördert.
Wärmepumpe, Pellet & Co. werden über die KfW (458) mit bis zu 70 % gefördert (max. rund 21.000 €). Gas/Öl bekommen KEINE Förderung. ACHTUNG: Die Förderung wird 2026 reformiert – aktuelle Sätze auf kfw.de/bafa.de prüfen, Antrag vor Auftrag.
Nein. Bestehende Heizungen haben Bestandsschutz und dürfen weiterlaufen. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) entfällt die frühere 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht – auch beim Neueinbau ist eine Gasheizung wieder erlaubt. Wirtschaftlich ist sie aber riskanter, weil der CO₂-Preis steigt und ab 2029 die Bio-Treppe greift.
In der Anschaffung die Gastherme (ab 4.500 €). Langfristig kann eine geförderte Wärmepumpe aber günstiger sein, weil Gas durch den CO₂-Preis teurer wird.
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