Eine Tür zu verbreitern kostet 2026 je nach Wand zwischen 400 und 3.000 Euro. Handelt es sich um eine leichte Trockenbauwand, bleibt es günstig; muss dagegen eine tragende Wand geöffnet werden, kommen ein Statiker und ein neuer Stahlträger hinzu, und der Preis steigt deutlich. Eine typische Verbreiterung in einer nicht-tragenden Mauerwerkswand liegt bei 650 bis 1.600 Euro inklusive neuer Zarge und Türblatt.
400 € – 1.200 € – 3.000 € (Leichtbauwand – typische Mauerwerkswand – tragende Wand mit Statiker)
Der wichtigste Kostenfaktor ist also, ob die Wand tragend ist oder nicht. Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt zudem die Pflegekasse einen großen Teil der Kosten – wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird.
Hier sehen Sie die Kosten nach Wandtyp, die richtigen Maße nach DIN und wie Sie sich bis zu 4.180 Euro Zuschuss sichern. Basis sind reale Angebotspreise aus dem Jahr 2026.
| Wandtyp / Position | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Leichtbauwand (Trockenbau) | ab 400 € | 1–2 Werktage |
| Mauerwerk, nicht tragend | 650 – 1.600 € | barrierefreie Tür/Schwelle etwas mehr |
| Tragende Wand (komplett) | 1.500 – 3.000 € | mit Statiker & Stahlträger |
| Statiker-Gutachten | 200 – 500 € | bei tragender Wand Pflicht |
| Türschwelle beseitigen | ab 140 € | für Barrierefreiheit |
| Schiebetür statt Verbreiterung | ab 595 € | ohne Mauerarbeit |
Bevor es um Kosten geht, muss das Ziel klar sein. Die Norm DIN 18040-2 regelt, ab wann eine Tür als barrierefrei gilt: Eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 Zentimetern gilt als barrierefrei und reicht für Rollatoren und die meisten Gehhilfen. Für die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl werden mindestens 90 Zentimeter empfohlen. Ganz wichtig ist dabei der Unterschied zwischen lichter Breite und Rohbaumaß: Die lichte Breite ist das tatsächlich freie Durchgangsmaß im geöffneten Rahmen, das Rohbaumaß ist die Wandöffnung. Als Faustregel braucht man für 80 Zentimeter lichte Breite rund 91 Zentimeter Rohbauöffnung und für 90 Zentimeter etwa 101 Zentimeter. Wer die Wand nur auf 85 Zentimeter öffnet, verfehlt am Ende die Norm – ein teurer Planungsfehler.
Das ist die entscheidende Frage für die Kosten. Bei einer nicht-tragenden Wand – einer leichten Trockenbau- oder dünnen Mauerwerkswand – ist die Verbreiterung unkompliziert: Die Öffnung wird vergrößert, eine neue Zarge gesetzt, verputzt und gestrichen. Das dauert ein bis drei Tage und kostet je nach Material ab 400 bis rund 1.600 Euro; eine barrierefreie Tür mit Schwellenabbau liegt am oberen Ende. Bei einer tragenden Wand dagegen liegt über der Tür ein Sturz, der die Last der darüberliegenden Wand und Decke abfängt. Wird die Öffnung verbreitert, reicht der alte Sturz nicht mehr – ein Statiker muss einen neuen, längeren Stahlträger berechnen, bevor gestemmt werden darf. Das treibt die Kosten auf 1.500 bis 3.000 Euro und ist niemals eine Heimwerker-Aufgabe: Eine tragende Wand ohne Statiker zu öffnen, kann das ganze Gebäude gefährden.
Bei einer nicht-tragenden Wand setzt sich der Preis aus dem Vergrößern der Öffnung, der neuen Zarge samt Türblatt und den Putz- und Malerarbeiten zusammen. Muss die Wand tragend geöffnet werden, kommen mehrere Posten hinzu: Das Statiker-Gutachten kostet 200 bis 500 Euro, der Stahlträger als Material 300 bis 800 Euro, temporäre Stützen während der Arbeiten 150 bis 400 Euro, und der gesamte Handwerkeraufwand liegt rund 30 bis 50 Prozent höher. Dazu können Zusatzarbeiten kommen: eine Türschwelle beseitigen ab 140 Euro, den Türanschlag ändern ab 110 Euro oder Lichtschalter und Steckdosen versetzen, die bei der Verbreiterung oft im Weg sind.
| Position | Betrag |
| Öffnung vergrößern inkl. neuem Sturz | 750 € |
| Neue barrierefreie Tür 90 cm mit Zarge | 500 € |
| Türschwelle beseitigen | 140 € |
| Verputzen und streichen | 200 € |
| Gesamtkosten | 1.590 € |
Dieses Beispiel zeigt eine Badtür, die in einer nicht-tragenden Mauerwerkswand auf 90 Zentimeter verbreitert wird. Die Gesamtkosten liegen bei rund 1.590 Euro – durch die barrierefreie 90-Zentimeter-Tür und den Schwellenabbau liegt das Beispiel am oberen Ende der nicht-tragenden Spanne. Wäre die Wand tragend, käme ein Statiker-Gutachten hinzu und der Betrag stiege in Richtung 2.500 bis 3.000 Euro. Bei vorhandenem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen großen Teil davon.
Wer die Tür verbreitern Kosten plant, sollte verwandte Umbauten mitdenken: Für ein altersgerechtes Bad hilft unser Ratgeber Barrierefreies Bad Kosten. Was Handwerker pro Stunde berechnen, zeigt der Handwerker-Stundenlohn, und bei Leitungsarbeiten hilft Wasserleitung erneuern Kosten. Wurde ein Zuschuss abgelehnt? Dann lesen Sie Zuschuss abgelehnt: was tun. Offizielle Infos zu Pflege-Zuschüssen bietet die Pflege.de.
Nicht immer muss die Wand aufgestemmt werden. Fehlen nur wenige Zentimeter, hilft oft eine schmalere Falzzarge, die zwei bis fünf Zentimeter mehr lichte Breite bringt – etwa um von 75 auf 80 Zentimeter zu kommen. Eine Schiebetür gewinnt bis zu zehn Zentimeter ohne jede Mauerarbeit und ist ideal für enge Flure und Bäder, weil sie keinen Schwenkbereich braucht. Und wo Privatsphäre keine Rolle spielt – etwa zwischen Flur und Wohnzimmer – ist die günstigste Lösung oft, die Tür ganz zu entfernen und den offenen Durchgang nur zu verputzen. Ein wichtiger Hinweis fürs Bad: Nach DIN muss die Badtür nach außen aufschlagen oder eine Schiebetür sein, damit eine gestürzte Person die Tür nicht blockiert.
Bei einer tragenden Wand ist die Antwort eindeutig: Das gehört ausschließlich in Fachhände, mit Statiker. Aber auch bei nicht-tragenden Wänden ist Vorsicht geboten, denn in der Wand können Stromleitungen oder Wasserrohre verlaufen. Reine Vorarbeiten wie das Ausräumen des Raumes oder das spätere Streichen können Sie selbst übernehmen; das Öffnen der Wand, das Setzen des Sturzes und der Einbau der Zarge sollten Fachleute machen. Das ist auch für die Förderung wichtig: Die Pflegekasse verlangt in der Regel eine ordentliche Handwerkerrechnung.
Liegt ein Pflegegrad vor, ist die Türverbreiterung eine sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach Paragraf 40 Absatz 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch. Die Pflegekasse zahlt dafür einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – und das bereits ab Pflegegrad 1. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 Euro. Ganz entscheidend: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt und genehmigt sein, sonst entfällt der Zuschuss. Über den Antrag entscheidet die Pflegekasse in der Regel innerhalb von drei bis fünf Wochen; versäumt sie diese Frist ohne Rückmeldung, gilt die Leistung als genehmigt. Alternativ oder ergänzend kann der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ genutzt werden. Für Mieter gilt: Nach Paragraf 554 BGB besteht bei Behinderung oder Pflegebedarf ein Anspruch auf Zustimmung zum barrierefreien Umbau; die Kosten trägt der Mieter, kann aber den Pflegekassen-Zuschuss nutzen. Da sich Förderprogramme und Beträge ändern können, prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Beauftragung. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung.
Hinweis: Alle genannten Preise sind durchschnittliche Orientierungswerte (Stand 2026) und können je nach Region, Ausstattung, Anbieter und Aufwand abweichen. Es handelt sich nicht um garantierte Festpreise. Für ein verbindliches Angebot wenden Sie sich an einen Fachbetrieb.
Je nach Wandtyp 400 bis 3.000 Euro. Eine Leichtbauwand ist ab 400 Euro zu haben, eine nicht-tragende Mauerwerkswand kostet 650 bis 1.600 Euro inklusive neuer Zarge und Türblatt. Bei einer tragenden Wand steigen die Kosten durch Statiker und Stahlträger auf 1.500 bis 3.000 Euro.
Nach DIN 18040-2 mindestens 80 Zentimeter lichte Durchgangsbreite, für die Rollstuhlnutzung werden 90 Zentimeter empfohlen. Wichtig: Gemeint ist die lichte Breite, nicht das Mauerwerksmaß. Für 80 Zentimeter lichte Breite braucht man rund 91 Zentimeter Rohbauöffnung.
Bei vorhandenem Pflegegrad ja. Als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bereits ab Pflegegrad 1. Der Antrag muss zwingend vor Baubeginn gestellt und genehmigt werden, sonst entfällt der Zuschuss.
Nein. Bei einer tragenden Wand muss ein Statiker den neuen Sturz berechnen, bevor gestemmt werden darf – das ist Pflicht und niemals eine Heimwerker-Aufgabe. Eine tragende Wand ohne Statiker zu öffnen, kann das gesamte Gebäude gefährden. In einigen Bundesländern ist zusätzlich eine Baugenehmigung nötig.
Ja. Fehlen nur wenige Zentimeter, bringt eine schmalere Falzzarge zwei bis fünf Zentimeter mehr. Eine Schiebetür gewinnt bis zu zehn Zentimeter ganz ohne Mauerarbeit. Wo keine Tür nötig ist, ist das Entfernen der Tür und ein offener Durchgang die günstigste Lösung.
Die Kosten trägt grundsätzlich der Mieter, kann aber den Pflegekassen-Zuschuss nutzen. Nach § 554 BGB haben Mieter mit Behinderung oder Pflegebedarf jedoch einen Anspruch darauf, dass der Vermieter dem barrierefreien Umbau zustimmt. Der Vermieter darf eine Zusatzkaution für den späteren Rückbau verlangen.
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