Die drei wichtigsten Fördertöpfe
Bei einem barrierefreien Bad gibt es drei große Geldquellen. Welche für Sie passt, hängt vor allem davon ab, ob ein Pflegegrad vorliegt.
| Förderung | Wie viel | Voraussetzung |
| Pflegekasse | bis 4.180 € pro Person | Pflegegrad (ab 1) |
| KfW-Kredit 159 | Kredit bis 50.000 € (Zuschuss 455-B seit 30.07.2026 ausgeschöpft) | kein Pflegegrad nötig |
| Steuer (§ 35a) | 20 %, max. 1.200 €/Jahr | nur ohne andere Förderung |
Pflegekasse – der beste Start mit Pflegegrad
Wenn Sie oder ein Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad haben (schon ab Pflegegrad 1), ist die Pflegekasse fast immer der beste Weg. Sie zahlt bis zu 4.180 € pro Person für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – also genau das, was ein barrierefreies Bad ausmacht: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, höhenangepasstes WC.
Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, kann sich der Betrag vervielfachen – bei vier Personen sind es bis zu 16.720 €. Und das Beste: Ändert sich der Pflegegrad später, können Sie erneut einen Antrag stellen. Die Bearbeitung dauert meist drei bis fünf Wochen.
KfW – wenn kein Pflegegrad da ist
Kein Pflegegrad? Dann hilft die KfW. Hier gibt es zwei Wege. Der Zuschuss 455-B war ab dem 8. April 2026 wieder offen (10 % der Kosten bis 2.500 €, 12,5 % bis 6.250 € beim Standard „Altersgerechtes Haus“). Seit dem 30. Juli 2026 sind die Mittel ausgeschöpft, neue Anträge sind nicht möglich. Es bleibt der KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 € pro Wohneinheit.
Aber Achtung: Der Fördertopf für 2026 ist mit 50 Millionen Euro klein – und in den Vorjahren war das Geld manchmal schon nach Wochen weg. Wer den Zuschuss will, sollte also schnell sein. Reicht der Zuschuss nicht, gibt es zusätzlich den zinsgünstigen KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 €.
Steuer – für alle, die nichts anderes bekommen
Wer weder Pflegegrad noch KfW-Förderung nutzt, kann immerhin die Steuer bemühen. 20 % der reinen Handwerkerkosten lassen sich absetzen, bis zu 1.200 € im Jahr. Wichtig zu wissen: Sobald Sie für eine Maßnahme KfW oder Pflegekasse nutzen, ist genau diese Maßnahme von der Steuer ausgeschlossen. Sie können also nicht doppelt kassieren.
Lässt sich die Förderung kombinieren?
Ja – aber mit einer wichtigen Regel: nicht zweimal für dieselbe Arbeit. Der Trick ist, das Projekt aufzuteilen. Ein Beispiel: Den Umbau zur bodengleichen Dusche zahlt die Pflegekasse, den separaten WC-Tausch setzen Sie über die Steuer ab. Wichtig ist, dass beide auf getrennten Rechnungen stehen. Pflegekasse und KfW lassen sich ebenfalls kombinieren, solange die Maßnahmen klar getrennt sind.
Der wichtigste Tipp – Reihenfolge
Wenn Sie nur eine Sache aus diesem Ratgeber mitnehmen, dann diese: Stellen Sie den Antrag immer, bevor Sie den Auftrag erteilen. Wer erst den Handwerker beauftragt und dann die Förderung beantragt, geht leer aus – egal wie berechtigt der Antrag wäre. Die richtige Reihenfolge ist: erst Finanzierung klären, dann Anträge stellen, Zusage abwarten, und erst dann mit dem Umbau beginnen.
So beantragen Sie – kurz erklärt
- Pflegekasse: Kostenvoranschlag, Fotos und eine kurze Beschreibung einreichen. Bei Mietwohnungen braucht es die Zustimmung des Vermieters.
- KfW-Kredit 159: über die Hausbank, mit Angeboten vom Fachbetrieb (der Zuschuss 455-B ist seit 30.07.2026 ausgeschöpft). Vor Auftragsvergabe.
- Steuer: Einfach die Handwerkerrechnung mit der Steuererklärung einreichen – per Überweisung bezahlt, nicht bar.
Häufige Fragen
Wie viel Förderung gibt es für ein barrierefreies Bad?
Mit Pflegegrad bis zu 4.180 € von der Pflegekasse. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 30. Juli 2026 ausgeschöpft, ohne Pflegegrad bleibt der KfW-Kredit 159. Dazu kommt der Steuervorteil.
Bekomme ich Förderung ohne Pflegegrad?
Zurzeit nur eingeschränkt. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit dem 30. Juli 2026 ausgeschöpft. Möglich sind der KfW-Kredit 159 (unabhängig von Alter und Pflegegrad) und der Steuerbonus nach § 35a EStG.
Kann ich Pflegekasse und KfW kombinieren?
Ja, aber nicht für dieselbe Maßnahme. Teilen Sie das Projekt auf und rechnen Sie getrennt ab. Die offiziellen Konditionen finden Sie direkt bei der KfW-Förderung zur Barrierereduzierung.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Immer vor Auftragsvergabe. Wer zuerst baut und dann beantragt, bekommt nichts.
Zahlt die Krankenkasse auch?
Nur kleinere Hilfsmittel auf ärztliche Verordnung, etwa einen Duschsitz oder mobile Haltegriffe.